Wasserentnahme aus der Erft verboten
Veröffentlicht: Freitag, 03.07.2026 15:51
Die Bezirksregierung hat wegen Niedrigwasser die Wasserentnahme aus Flüssen wie der Erft verboten. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Vieh darf weiter getränt werden
Die Pegel der Flüsse an Rhein und Erft sind derzeit außergewöhnlich niedrig. Deswegen hat die Bezirksregierung jetzt verboten, Wasser zum Beispiel aus der Erft zu entnehmen. Das betrifft alle mechanischen oder elektronischen Pump- und Saugvorrichtungen. Bei Verstößen werden Bußgelder bis zu 50.000 Euro fällig. Von Hand oder zum Tränken von Vieh ist eine Wasserentnahme weiter erlaubt – ebenso genehmigte Entnahmen. Derzeit haben viele Flüsse im Rheinland einen so niedrigen Pegelstand wie sonst im Spätsommer.