Köln: Schuldunfähig nach tödlicher Tat

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Köln: Schuldunfähig nach tödlicher Tat

Ein 32-Jähriger hatte auf einer Kölner Intensivstation einen Mitpatienten getötet. Das Kölner Landgericht hat seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Angelagter litt unter Halluzinationen

Ein 32 Jahre alter Mann hat im vergangenen November auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses einem Mitpatienten den Beatmungsschlauch abgezogen. Der Patient starb. Das Kölner Landgericht hat nun entschieden: Der Mann war bei der Tat schuldunfähig. Nach Überzeugung des Gerichts litt er damals an schwerer Verwirrtheit während eines Alkoholentzugs. Die Richter ordneten deshalb nicht eine Haftstrafe an, sondern die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Mann gilt als schwer alkoholabhängig. Nach den Feststellungen des Gerichts war der 32-Jährige mit rund drei Promille Alkohol im Blut und einer psychischen Störung in das Krankenhaus gekommen. Dort begann der Entzug. Während dieser Tage verschlimmerte sich sein Zustand. Er entwickelte Wahnvorstellungen und bedrohliche Halluzinationen. In diesem Zustand geschah die Tat.

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